Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen:
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen YNT – Your Nutritional Therapist, Inhaberin Franziska Schwarz (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeberin“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Auftraggeberin werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages können folgende Leistungen sein:
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Dienstleistungen (Beratung/Coaching): Ganzheitliche Ernährungsberatung, Ernährungstraining sowie Coachings zur Stressresilienz und Leistungsoptimierung.
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Kaufrechtliche Leistungen: Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln (Supplements), Hydroponik-Systemen, lebenden Pflanzen, Samen, Keimlingen und Sprossen.
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Werkvertragliche Leistungen: Gartenplanung sowie physische Anlage, Durchführung und Installation von Indoor- und Outdoor-Gärten.
§ 3 Medizinischer Haftungsausschluss und Gesundheitshinweise:
(1) Die im Rahmen der Ernährungsberatung erbrachten Dienstleistungen stellen keine medizinische Diagnose, Heilbehandlung oder Therapie dar. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes, Heilpraktikers oder Therapeuten.
(2) Es werden ausdrücklich keine Heilversprechen i.S.d. Heilmittelwerbegesetzes (HWG) abgegeben. Die Beratung stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. (3) Die vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Heilung, Linderung oder Prävention von Krankheiten. Es obliegt der Auftraggeberin, vor der Einnahme ärztlichen Rat einzuholen, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme.
§ 4 Vertragsschluss:
(1) Angebote der Auftragnehmerin – gleich in welcher Form – sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag über Dienst- oder Werkleistungen kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Bei der Bestellung von Waren stellt die Bestellung der Auftraggeberin ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Auftragnehmerin kann dieses Angebot innerhalb von fünf Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch den Versand der Ware annehmen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug:
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern die Auftraggeberin Unternehmerin ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht vertraglich ein anderes Zahlungsziel (z. B. 14 Tage) vereinbart wurde.
(3) Die Auftragnehmerin ist bei Werkverträgen berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Leistungsteile gemäß § 632a BGB zu verlangen.
(4) Kommt die Auftraggeberin in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB. Die Auftragnehmerin behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
§ 6 Eigentumsvorbehalt:
(1) Gegenüber Verbrauchern behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. (2) Gegenüber Unternehmern behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
§ 7 Leistungszeit, Gefahrenübergang und Abnahme:
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung verkaufter Waren geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware auf diese über. Ist die Auftraggeberin Unternehmerin, geht die Gefahr beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB).
(2) Soweit die Leistungen der Auftragnehmerin werkvertraglicher Natur sind (Gartenbau), ist die Auftraggeberin verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Werk gilt als abgenommen, wenn die Auftragnehmerin der Auftraggeberin eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und diese nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird.
§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung):
(1) Für den Verkauf von Waren: a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist die Auftraggeberin Unternehmerin, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. b) Pflanzen, Samen und Sprossen sind verderbliche Naturprodukte. Abweichungen in Wuchs, Farbe und Ertrag stellen keinen Sachmangel dar. Eine Gewährleistung entfällt, wenn Mängel auf unsachgemäße Pflege, falsche Standortwahl oder Schädlingsbefall nach Gefahrübergang zurückzuführen sind. c) Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene eine Rücknahme ausgeschlossen, sobald die Versiegelung der Verpackung entfernt oder beschädigt wurde.
(2) Für Werkleistungen: Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung f ür Schäden an nicht dokumentierten, unterirdisch verlegten Leitungen, sofern die Auftraggeberin nicht vor Baubeginn auf deren genaue Lage hingewiesen hat.
§ 9 Haftungsbeschränkung:
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(4) Eine Haftung für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, physischen oder psychischen Erfolges durch die Beratungsleistungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Terminabsagen und Ausfallhonorare (Beratung):
(1) Vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich.
(2) Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung durch die Auftraggeberin ist bis zu 48 Stunden vor dem Termin in Textform (z. B. E-Mail) möglich.
(3) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt (§ 615 BGB), es sei denn, die Auftraggeberin weist nach, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Mitwirkungspflichten:
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere sind vor Beginn einer Ernährungsberatung oder der Einnahme von Supplements bekannte Unverträglichkeiten, Allergien und Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und unaufgefordert mitzuteilen.
§ 12 Datenschutz und Verschwiegenheit:
(1) Die Auftragnehmerin behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Informationen streng vertraulich.
(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand:
(1) Auf Verträge zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist die Auftraggeberin Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.